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master-of-disaster
02.02.2005, 19:46
Hi!
Kann mir einer von euch sagen warum das Album Krebskollonie von Eisregen verboten ist und das Album Wundwasser nicht!
Ich find des voll scheiße! Nur weil die Texte hart sind!
Cya

Berengar
02.02.2005, 19:56
ich find das laecherlich das man ueberhaupt Alben verbietet.. :rolleyes:

Mayhem
02.02.2005, 20:00
Original von Berengar
ich find das laecherlich das man ueberhaupt Alben verbietet.. :rolleyes:

ganz meine meinung!
alben sollten nicht verboten werden...außerdem kann man eh bei eisregen den text nicht ganz so gut verstehen..also

Berengar
02.02.2005, 20:02
Original von †-666-AbSurd-666-†
Original von Berengar
ich find das laecherlich das man ueberhaupt Alben verbietet.. :rolleyes:

ganz meine meinung!
alben sollten nicht verboten werden...außerdem kann man eh bei eisregen den text nicht ganz so gut verstehen..also

lol, man kann aber die Lyrics lesn.. naja, mir isses egal.. ich bin Oesterreicher, ich darf das alles hoeren.. harharhar, und live sehn auch.. und Krebskolonie und Deutschland in Flammen hab ich auch schon live gehoert.. *ich bin so tr00* ^^

burning soul
02.02.2005, 20:07
wieso deutschland in flammen?ist das etwa auch verboten?

master-of-disaster
02.02.2005, 20:14
Original von Berengar
Original von †-666-AbSurd-666-†
Original von Berengar
ich find das laecherlich das man ueberhaupt Alben verbietet.. :rolleyes:

ganz meine meinung!
alben sollten nicht verboten werden...außerdem kann man eh bei eisregen den text nicht ganz so gut verstehen..also

lol, man kann aber die Lyrics lesn.. naja, mir isses egal.. ich bin Oesterreicher, ich darf das alles hoeren.. harharhar, und live sehn auch.. und Krebskolonie und Deutschland in Flammen hab ich auch schon live gehoert.. *ich bin so tr00* ^^


Des is voll die scheiße ey. In der Schweiz und so is des net verboten obwohl die da auch Deutsch können! Genauso wie in Österreich!
Z.B. wer es kennt von Sido :Neger bums mich is auch voll hart! Tja, kann man eh nix gegen machen! Leider!!

master-of-disaster :cool:

limpy
02.02.2005, 20:41
wusste nicht,das das lied von Sido ist :verwirrt:
will ich eigentlich gar nicht wissen :rolleyes:

jaja....bin auch österreicher und komme in den genuss "brutaler" filme und verbotenen (zuminderst in D) CD´s :D

mfg

Berengar
02.02.2005, 20:46
Original von burning soul
wieso deutschland in flammen?ist das etwa auch verboten?

kA ^^ hab mal so geraten, EIsregen intressiert mich fast nicht..aber in Oesterreich ham sie sowieso "Oesterreich in Flammen" gesungen.. naja, egal..

aber was in Oesterreich auch verboten ist, is eine CD von Pungent Stench.. :mauer: :mauer:

K.W.
02.02.2005, 22:06
Original von master-of-disaster
Original von Berengar
Original von †-666-AbSurd-666-†
Original von Berengar
ich find das laecherlich das man ueberhaupt Alben verbietet.. :rolleyes:

ganz meine meinung!
alben sollten nicht verboten werden...außerdem kann man eh bei eisregen den text nicht ganz so gut verstehen..also

lol, man kann aber die Lyrics lesn.. naja, mir isses egal.. ich bin Oesterreicher, ich darf das alles hoeren.. harharhar, und live sehn auch.. und Krebskolonie und Deutschland in Flammen hab ich auch schon live gehoert.. *ich bin so tr00* ^^


Des is voll die scheiße ey. In der Schweiz und so is des net verboten obwohl die da auch Deutsch können! Genauso wie in Österreich!
Z.B. wer es kennt von Sido :Neger bums mich is auch voll hart! Tja, kann man eh nix gegen machen! Leider!!

master-of-disaster :cool:

lol...ich sehe gerade, dass du 12 Jahre alt bist...ok,ok...lassen wir das 8)

Und hier, extra für den Herrn, der komplette Indizierungsbericht von der Krabbelkolonie: (PS: Es ist immer noch strafbar, einen Text aus dem besagten Album als Signatur zu haben)

Pr. 2316/03 Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien

Entscheidung Nr. 5191 vom 07.08.2003
bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 162 vom 30.08.2003

Antragsteller: Verfahrensbeteiligte:






Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat in ihrer
532. Sitzung vom 07. August 2003

an der teilgenommen haben:

von der Bundesprüfstelle:
Vorsitzende


als Beisitzer der Gruppe:
Kunst
Literatur
Buchhandel und Verlegerschaft
Anbieter von Bildträgern und von Telemedien
Träger der freien Jugendhilfe
Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Lehrerschaft
Kirche

Länderbeisitzer:
Bayern
Berlin
Brandenburg

Protokollführerin:

Für den Antragsteller:

Für den Verfahrensbeteiligten:


beschlossen: Die CD „Krebskolonie“ der Gruppe
Eisregen,
,

wird in Teil B der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.




Rochusstrasse 10 . 53123 Bonn . Telefon: 0228/37 66 31
Postfach 14 01 65 . 53056 Bonn. Telefax: 0228/37 90 14

S A C H V E R H A L T

Die CD „Krebskolonie“ der Gruppe Eisregen, die vertrieben wird von ............................ enthält 10 Beiträge mit folgenden Titeln:

1. Für euch, die ihr lebt
2. Krebskolonie
3. Thüringen
4. Abglanz vom Licht
5. Blass-blaue Lippen
6. Das kleine Leben
7. Futter für die Schweine
8. Nachtgeburt
9. Scharlachrotes Kleid
10.Vorabend der Schlacht

Das .......................................... beantragt die Indizierung, weil der Inhalt der CD geeignet sei, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren. Es ist der Auffassung, dass der Inhalt der CD gewaltverherrlichende und menschenverachtende Äußerungen beinhalte und eine dekadent morbide Ideologie propagiere. Insoweit bestünde die Gefahr, dass Jugendliche das hier vermittelte Weltbild unkritisch in den eigenen Verhaltenskodex übernähmen. Zur Begründung hat es auf einige Textpassagen verwiesen.

Der Verfahrensbeteiligte wurde form- und fristgerecht davon benachrichtigt, dass über den Antrag in der Sitzung vom 07. August 2003 entschieden werden soll. Er hat sich nicht geäußert.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prüfakte und auf den der CD Bezug genommen. Die CD wurde dem Gremium in der Sitzung in voller Länge, bei normaler Laufgeschwindigkeit vorgespielt.


G R Ü N D E

Die CD „Krebskolonie“ der Gruppe Eisregen war antragsgemäß zu indizieren.

Nach § 18 Abs. 1 JuSchG sind Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu gefährden, von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in die Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien.

Der Inhalt der verfahrensgegenständlichen CD wirkt nach Ansicht des 12er-Gremiums verrohend bzw. zu Gewalttätigkeit oder Verbrechen anreizend. Durchgängig wird durch die Interpreten auf der CD propagiert, dass sie Gewalttaten begangen haben und es werden kannibalistische und nekrophile Praktiken beschrieben.

So wird in Lied 2 (Krebskolonie) Kannibalismus dargestellt. „Gestern zwang mich der Hunger von den Toten zu essen- Der Geschmack war zwar bitter, aber sonst o.k. – Die Augen des Leichnams blickten mich dabei an - Dann fraß ich auch sie, und ihre Anklage verschwand.“

In Lied 5 (Blass-blaue Lippen) beschreibt der Sänger wie er eine Tote aus dem Grab holt und sich an der Leiche vergeht:
„ Und ich lege mich neben Dich - um Deine Kälte zu spüren... Ein zarter Hauch von Moder reizt meine Nase - Der Zerfall setzt ein, bis nichts mehr von Dir bleibt... - Und ich küsse dich ein weiteres Mal- Bitteres Leichenwasser netzt meine Haut – Und ich küsse deinen faulenden Leib...“

In Lied 7 (Futter für die Schweine) wird der Mord an einer Prostituierten auf grausame und menschenverachtende Weise geschildert. Der Sänger beschreibt die Entführung einer Frau, die in den Trichter einer Futtermühle geworfen wird und zu Schweinefutter zermahlen wird.
Hierbei veranschaulicht der Sänger zynisch und sehr detailliert wie der Körper der Frau zermahlen wird:
„ Nur das Mahlwerk tut weiterhin seine Pflicht – Schäumendes Blut spritzt in mein Gesicht als feine Gischt. Längst sind die Rotoren beim Oberkörper angelangt. - Im Fleisch– und Knochenbrei zittert der nackte Leib- Bis nur noch nahrhaftes Fressen übrigbleibt...“
Die Beschreibung der Gewalt erfolgt hier selbstzweckhaft und in epischer Breite.

Dieses Lied weist daneben auch Bezüge zur Frauenfeindlichkeit auf. So ist der Sänger der Meinung, dass das Leben einer Prostituierten so gering zu schätzen sei, dass sie nur als Schweinefutter tauge:
„So erfüllt ihr Leben noch einen guten Zweck als Futter für die Schweine - Wenigstens ihr toter Leib hat seinen Wert als Futter die Schweine - Eine Hure noch ist übriggeblieben in dieser Nacht als Futter für die Schweine...“

Untermalt werden diese Texte von einer martialisch anmutenden Musik.

Lied 8 (Nachtgeburt) beschreibt in Einzelheiten, wie ein Paar sich gegenseitig foltert und umbringt.
Ob hiermit die selbstzerstörerische Liebe eines Paares metaphorisch beschrieben werden soll oder nicht, kann dahinstehen. Jedenfalls ist die Darstellung der begangenen Gewalttaten so grausam und sadistisch, dass sie als jugendgefährdend einzustufen ist:
„Leck den Schweiß aus tiefen Wunden - Zerstörtes Gewebe wird nie wieder gesunden - Hack mir die Finger einzeln ab - Zehn kleine Finger, einen für jeden Tag - Treib mit dem Hammer 1000 Nägel in mich - Das spritzende Blut sei der Lohn für Dich... - Ich zieh Dir die Haut in Streifen vom Leib - Verkoste Deinen Schmerz, sei zu allem bereit - Einen schnellen Tod kann ich Dir nicht gewähren - Denn erst Dein Blut wird meine Folter ehren...“

Die Texte sind aufgrund der in ihnen geschilderten Grausamkeiten geeignet, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu gefährden, indem sie ein gewalttätiges Weltbild vermitteln, in welchem ein Menschenleben nichts zählt und Frauen minderwertig sind. Darüber hinaus wird die Würde der Toten negiert, indem Nekrophilie als sexuelle Erfüllung dargestellt wird und auch Kannibalismus beschrieben wird.
Jugendliche, die in ihrer Entwicklung noch nicht so gefestigt sind, können durch den Konsum der Texte veranlasst werden, unkritisch die menschenverachtende Weltanschauung zu übernehmen und ihr Verhalten dementsprechend auszurichten. Insofern wirkt die CD auf diese Jugendlichen verrohend. Schließlich widersprechen die dargelegten Sexualhandlungen jeglicher gesellschaftlich akzeptierter Praxis und sind durch ihre direkte und unkritische Darstellung geeignet, Jugendliche sexualethisch zu desorientieren.

Zur weiteren Begründung kann auf den Inhalt der Texte verwiesen werden (s. Anhang)


Nicht indiziert werden dürfen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 JuSchG Medien, wenn sie der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung und Lehre dienen.

Ohne Frage darf der Tonträger die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG für sich in Anspruch nehmen. Denn nach der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Definition ist alles Kunst, was sich darstellt als „freie schöpferische Gestaltung, in der Erfahrungen, Eindrücke oder Phantasien des Urhebers zum Ausdruck kommen“.

Doch hat nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.1990 (NJW 91, S. 1471 ff.) auch der Jugendschutz Verfassungsrang, abgeleitet aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 GG.
Der Bundesprüfstelle ist durch die benannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben, zwischen den Verfassungsgütern Kunstfreiheit und Jugendschutz abzuwägen, um festzustellen, welchem der beiden Güter im Einzelfall der Vorrang einzuräumen ist. Dabei ist bei einem Werk nicht nur die künstlerische Aussage, sondern auch die reale Wirkung zu berücksichtigen.

Die Aussage der Liedtexte erschöpft sich lediglich in Gewaltbeschreibungen, deren künstlerischer Gehalt nach Auffassung des Gremiums zumindest nicht als bedeutend eingestuft werden kann. Irgendein Echo, dass die Lieder in Kritik oder Wissenschaft gefunden hätten, ist nicht festzustellen.

Demgegenüber geht die Bundesprüfstelle davon aus, dass die Jugendgefährdung wegen
des überaus großen Maßes an gewaltverherrlichenden Texten erheblich ist. Die Befürwortung der Gewaltanwendung gegen Menschen ist als Tatbestandsmerkmal im Jugendschutzgesetz ausdrücklich aufgeführt. Es ist daher davon auszugehen, dass der Gesetzgeber solche Inhalte in jedem Fall als jugendgefährdend einstuft.

Die Bundesprüfstelle geht deshalb von einem Vorrang der Jugendgefährdung gegenüber dem geringen Kunstgehalt der Lieder mit der Folge aus, dass diese CD zu indizieren war.

Des weiteren ist das 12-er Gremium der Auffassung, dass die vorliegende CD den Straftatbestand des § 131 Abs. 1 StGB erfüllt, da vorliegend unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen verherrlicht werden. So empfindet der Sänger z.B. in Lied 7 hinsichtlich des grausamen Mordrituals „Vorfreude pur “ und kostet den Tötungsvorgang in akribischer Detailfreudigkeit aus. Der Tonträger wird daher gemäß § 18 Abs. 2, Nr. 2 JuSchG in Teil B der Liste aufgenommen.


Aus der Indizierungsentscheidung ergeben sich folgende Verbreitungs- und Werbebeschränkungen:

§ 15 Jugendgefährdende Trägermedien

Abs. 1 Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24
Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zu-
gänglich gemacht werden,
2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen einge-
sehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich ge-
macht werden,
3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Ver-
kaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, im Versandhandel oder in ge-
werblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einer anderen Person angeboten oder
überlassen werden,
4. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung
des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Kindern und Jugendlichen
nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einer anderen
Person angeboten oder überlassen werden,
5. im Wege des Versandhandels eingeführt werden,
6. öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ih-
nen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien
außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, ange-
kündigt oder angepriesen werden,
7. hergestellt, bezogen, geliefert, vorrätig gehalten oder eingeführt werden, um sie
oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 6 zu verwenden
oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

Abs. 3 Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen auch, ohne dass es einer Aufnahme in
die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.

Abs. 5 Bei geschäftlicher Werbung darf nicht darauf hingewiesen werden, dass ein Verfahren
zur Aufnahme des Trägermediums oder eines inhaltsgleichen Telemediums in die Liste anhängig ist oder gewesen ist.

Abs. 6 Soweit die Lieferung erfolgen darf, haben Gewerbetreibende vor Abgabe an den Han-
del die Händler auf die Vertriebsbeschränkungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 6 hinzuwei-
sen.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung des 3er-Gremiums im vereinfachten Verfahren ist vor einer Klageerhebung zunächst eine Entscheidung des 12er-Gremiums der Bundesprüfstelle herbeizuführen.
Eine Anfechtungsklage gegen diese abschließende Entscheidung kann sodann innerhalb eines Monats ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz 1, 50667 Köln, erhoben werden. Die Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesprüfstelle zu richten (§§ 25 Abs. 1, 2, 4 JuSchG; 42 VwGO). Sie hat keine aufschiebende Wirkung.

Berengar
02.02.2005, 22:11
Original von K.W.
Original von master-of-disaster
Original von Berengar
Original von †-666-AbSurd-666-†
Original von Berengar
ich find das laecherlich das man ueberhaupt Alben verbietet.. :rolleyes:

ganz meine meinung!
alben sollten nicht verboten werden...außerdem kann man eh bei eisregen den text nicht ganz so gut verstehen..also

lol, man kann aber die Lyrics lesn.. naja, mir isses egal.. ich bin Oesterreicher, ich darf das alles hoeren.. harharhar, und live sehn auch.. und Krebskolonie und Deutschland in Flammen hab ich auch schon live gehoert.. *ich bin so tr00* ^^


Des is voll die scheiße ey. In der Schweiz und so is des net verboten obwohl die da auch Deutsch können! Genauso wie in Österreich!
Z.B. wer es kennt von Sido :Neger bums mich is auch voll hart! Tja, kann man eh nix gegen machen! Leider!!

master-of-disaster :cool:

lol...ich sehe gerade, dass du 12 Jahre alt bist...ok,ok...lassen wir das 8)

Und hier, extra für den Herrn, der komplette Indizierungsbericht von der Krabbelkolonie: (PS: Es ist immer noch strafbar, einen Text aus dem besagten Album als Signatur zu haben)

Pr. 2316/03 Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien

Entscheidung Nr. 5191 vom 07.08.2003
bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 162 vom 30.08.2003

Antragsteller: Verfahrensbeteiligte:






Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat in ihrer
532. Sitzung vom 07. August 2003

an der teilgenommen haben:

von der Bundesprüfstelle:
Vorsitzende


als Beisitzer der Gruppe:
Kunst
Literatur
Buchhandel und Verlegerschaft
Anbieter von Bildträgern und von Telemedien
Träger der freien Jugendhilfe
Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Lehrerschaft
Kirche

Länderbeisitzer:
Bayern
Berlin
Brandenburg

Protokollführerin:

Für den Antragsteller:

Für den Verfahrensbeteiligten:


beschlossen: Die CD „Krebskolonie“ der Gruppe
Eisregen,
,

wird in Teil B der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.




Rochusstrasse 10 . 53123 Bonn . Telefon: 0228/37 66 31
Postfach 14 01 65 . 53056 Bonn. Telefax: 0228/37 90 14

S A C H V E R H A L T

Die CD „Krebskolonie“ der Gruppe Eisregen, die vertrieben wird von ............................ enthält 10 Beiträge mit folgenden Titeln:

1. Für euch, die ihr lebt
2. Krebskolonie
3. Thüringen
4. Abglanz vom Licht
5. Blass-blaue Lippen
6. Das kleine Leben
7. Futter für die Schweine
8. Nachtgeburt
9. Scharlachrotes Kleid
10.Vorabend der Schlacht

Das .......................................... beantragt die Indizierung, weil der Inhalt der CD geeignet sei, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren. Es ist der Auffassung, dass der Inhalt der CD gewaltverherrlichende und menschenverachtende Äußerungen beinhalte und eine dekadent morbide Ideologie propagiere. Insoweit bestünde die Gefahr, dass Jugendliche das hier vermittelte Weltbild unkritisch in den eigenen Verhaltenskodex übernähmen. Zur Begründung hat es auf einige Textpassagen verwiesen.

Der Verfahrensbeteiligte wurde form- und fristgerecht davon benachrichtigt, dass über den Antrag in der Sitzung vom 07. August 2003 entschieden werden soll. Er hat sich nicht geäußert.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prüfakte und auf den der CD Bezug genommen. Die CD wurde dem Gremium in der Sitzung in voller Länge, bei normaler Laufgeschwindigkeit vorgespielt.


G R Ü N D E

Die CD „Krebskolonie“ der Gruppe Eisregen war antragsgemäß zu indizieren.

Nach § 18 Abs. 1 JuSchG sind Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu gefährden, von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in die Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien.

Der Inhalt der verfahrensgegenständlichen CD wirkt nach Ansicht des 12er-Gremiums verrohend bzw. zu Gewalttätigkeit oder Verbrechen anreizend. Durchgängig wird durch die Interpreten auf der CD propagiert, dass sie Gewalttaten begangen haben und es werden kannibalistische und nekrophile Praktiken beschrieben.

So wird in Lied 2 (Krebskolonie) Kannibalismus dargestellt. „Gestern zwang mich der Hunger von den Toten zu essen- Der Geschmack war zwar bitter, aber sonst o.k. – Die Augen des Leichnams blickten mich dabei an - Dann fraß ich auch sie, und ihre Anklage verschwand.“

In Lied 5 (Blass-blaue Lippen) beschreibt der Sänger wie er eine Tote aus dem Grab holt und sich an der Leiche vergeht:
„ Und ich lege mich neben Dich - um Deine Kälte zu spüren... Ein zarter Hauch von Moder reizt meine Nase - Der Zerfall setzt ein, bis nichts mehr von Dir bleibt... - Und ich küsse dich ein weiteres Mal- Bitteres Leichenwasser netzt meine Haut – Und ich küsse deinen faulenden Leib...“

In Lied 7 (Futter für die Schweine) wird der Mord an einer Prostituierten auf grausame und menschenverachtende Weise geschildert. Der Sänger beschreibt die Entführung einer Frau, die in den Trichter einer Futtermühle geworfen wird und zu Schweinefutter zermahlen wird.
Hierbei veranschaulicht der Sänger zynisch und sehr detailliert wie der Körper der Frau zermahlen wird:
„ Nur das Mahlwerk tut weiterhin seine Pflicht – Schäumendes Blut spritzt in mein Gesicht als feine Gischt. Längst sind die Rotoren beim Oberkörper angelangt. - Im Fleisch– und Knochenbrei zittert der nackte Leib- Bis nur noch nahrhaftes Fressen übrigbleibt...“
Die Beschreibung der Gewalt erfolgt hier selbstzweckhaft und in epischer Breite.

Dieses Lied weist daneben auch Bezüge zur Frauenfeindlichkeit auf. So ist der Sänger der Meinung, dass das Leben einer Prostituierten so gering zu schätzen sei, dass sie nur als Schweinefutter tauge:
„So erfüllt ihr Leben noch einen guten Zweck als Futter für die Schweine - Wenigstens ihr toter Leib hat seinen Wert als Futter die Schweine - Eine Hure noch ist übriggeblieben in dieser Nacht als Futter für die Schweine...“

Untermalt werden diese Texte von einer martialisch anmutenden Musik.

Lied 8 (Nachtgeburt) beschreibt in Einzelheiten, wie ein Paar sich gegenseitig foltert und umbringt.
Ob hiermit die selbstzerstörerische Liebe eines Paares metaphorisch beschrieben werden soll oder nicht, kann dahinstehen. Jedenfalls ist die Darstellung der begangenen Gewalttaten so grausam und sadistisch, dass sie als jugendgefährdend einzustufen ist:
„Leck den Schweiß aus tiefen Wunden - Zerstörtes Gewebe wird nie wieder gesunden - Hack mir die Finger einzeln ab - Zehn kleine Finger, einen für jeden Tag - Treib mit dem Hammer 1000 Nägel in mich - Das spritzende Blut sei der Lohn für Dich... - Ich zieh Dir die Haut in Streifen vom Leib - Verkoste Deinen Schmerz, sei zu allem bereit - Einen schnellen Tod kann ich Dir nicht gewähren - Denn erst Dein Blut wird meine Folter ehren...“

Die Texte sind aufgrund der in ihnen geschilderten Grausamkeiten geeignet, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu gefährden, indem sie ein gewalttätiges Weltbild vermitteln, in welchem ein Menschenleben nichts zählt und Frauen minderwertig sind. Darüber hinaus wird die Würde der Toten negiert, indem Nekrophilie als sexuelle Erfüllung dargestellt wird und auch Kannibalismus beschrieben wird.
Jugendliche, die in ihrer Entwicklung noch nicht so gefestigt sind, können durch den Konsum der Texte veranlasst werden, unkritisch die menschenverachtende Weltanschauung zu übernehmen und ihr Verhalten dementsprechend auszurichten. Insofern wirkt die CD auf diese Jugendlichen verrohend. Schließlich widersprechen die dargelegten Sexualhandlungen jeglicher gesellschaftlich akzeptierter Praxis und sind durch ihre direkte und unkritische Darstellung geeignet, Jugendliche sexualethisch zu desorientieren.

Zur weiteren Begründung kann auf den Inhalt der Texte verwiesen werden (s. Anhang)


Nicht indiziert werden dürfen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 JuSchG Medien, wenn sie der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung und Lehre dienen.

Ohne Frage darf der Tonträger die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG für sich in Anspruch nehmen. Denn nach der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Definition ist alles Kunst, was sich darstellt als „freie schöpferische Gestaltung, in der Erfahrungen, Eindrücke oder Phantasien des Urhebers zum Ausdruck kommen“.

Doch hat nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.1990 (NJW 91, S. 1471 ff.) auch der Jugendschutz Verfassungsrang, abgeleitet aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 GG.
Der Bundesprüfstelle ist durch die benannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben, zwischen den Verfassungsgütern Kunstfreiheit und Jugendschutz abzuwägen, um festzustellen, welchem der beiden Güter im Einzelfall der Vorrang einzuräumen ist. Dabei ist bei einem Werk nicht nur die künstlerische Aussage, sondern auch die reale Wirkung zu berücksichtigen.

Die Aussage der Liedtexte erschöpft sich lediglich in Gewaltbeschreibungen, deren künstlerischer Gehalt nach Auffassung des Gremiums zumindest nicht als bedeutend eingestuft werden kann. Irgendein Echo, dass die Lieder in Kritik oder Wissenschaft gefunden hätten, ist nicht festzustellen.

Demgegenüber geht die Bundesprüfstelle davon aus, dass die Jugendgefährdung wegen
des überaus großen Maßes an gewaltverherrlichenden Texten erheblich ist. Die Befürwortung der Gewaltanwendung gegen Menschen ist als Tatbestandsmerkmal im Jugendschutzgesetz ausdrücklich aufgeführt. Es ist daher davon auszugehen, dass der Gesetzgeber solche Inhalte in jedem Fall als jugendgefährdend einstuft.

Die Bundesprüfstelle geht deshalb von einem Vorrang der Jugendgefährdung gegenüber dem geringen Kunstgehalt der Lieder mit der Folge aus, dass diese CD zu indizieren war.

Des weiteren ist das 12-er Gremium der Auffassung, dass die vorliegende CD den Straftatbestand des § 131 Abs. 1 StGB erfüllt, da vorliegend unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen verherrlicht werden. So empfindet der Sänger z.B. in Lied 7 hinsichtlich des grausamen Mordrituals „Vorfreude pur “ und kostet den Tötungsvorgang in akribischer Detailfreudigkeit aus. Der Tonträger wird daher gemäß § 18 Abs. 2, Nr. 2 JuSchG in Teil B der Liste aufgenommen.


Aus der Indizierungsentscheidung ergeben sich folgende Verbreitungs- und Werbebeschränkungen:

§ 15 Jugendgefährdende Trägermedien

Abs. 1 Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24
Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zu-
gänglich gemacht werden,
2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen einge-
sehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich ge-
macht werden,
3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Ver-
kaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, im Versandhandel oder in ge-
werblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einer anderen Person angeboten oder
überlassen werden,
4. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung
des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Kindern und Jugendlichen
nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einer anderen
Person angeboten oder überlassen werden,
5. im Wege des Versandhandels eingeführt werden,
6. öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ih-
nen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien
außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, ange-
kündigt oder angepriesen werden,
7. hergestellt, bezogen, geliefert, vorrätig gehalten oder eingeführt werden, um sie
oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 6 zu verwenden
oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

Abs. 3 Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen auch, ohne dass es einer Aufnahme in
die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.

Abs. 5 Bei geschäftlicher Werbung darf nicht darauf hingewiesen werden, dass ein Verfahren
zur Aufnahme des Trägermediums oder eines inhaltsgleichen Telemediums in die Liste anhängig ist oder gewesen ist.

Abs. 6 Soweit die Lieferung erfolgen darf, haben Gewerbetreibende vor Abgabe an den Han-
del die Händler auf die Vertriebsbeschränkungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 6 hinzuwei-
sen.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung des 3er-Gremiums im vereinfachten Verfahren ist vor einer Klageerhebung zunächst eine Entscheidung des 12er-Gremiums der Bundesprüfstelle herbeizuführen.
Eine Anfechtungsklage gegen diese abschließende Entscheidung kann sodann innerhalb eines Monats ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz 1, 50667 Köln, erhoben werden. Die Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesprüfstelle zu richten (§§ 25 Abs. 1, 2, 4 JuSchG; 42 VwGO). Sie hat keine aufschiebende Wirkung.

*lol* ich finds amuesant

Necro
02.02.2005, 22:37
und mir ist es ehrlich gesagt egal ich bin über18 und kann die cd's kaufen außerdem find ich es nicht unbedingt verkehrt das man ne altersbekrezung damit gemacht hat....was dabei raus kommt wenn 12jährige so was hören sehen wir ja hier :D

Fenrir
02.02.2005, 22:45
Die Alben Kk und FF wurden indiziert, damit sich keine 12 jährigen Kinder solche texte anhören. Auf manche wirken die Texte bestimmt auch abstumpfend. (Ist nicht bei jedem so). Ich finds sowieso lächerlich Alben zu indizieren. Egal bei welchen Texten.

Naja und Wundwasser ist nur nicht auf'm Index, weil die Texte nicht im Bootlek und nicht im Internet vorhanden sind.

Ich würd mal gerne drum bitten, dass keine Eisregen Threads mehr gemacht werden. ich mag zwar die Band. Nur sowas kann man auch im Forum (http://52646.rapidforum.com/) der Band klären.

Exordia
03.02.2005, 08:17
Original von Fenrir
Die Alben Kk und FF wurden indiziert, damit sich keine 12 jährigen Kinder solche texte anhören. Auf manche wirken die Texte bestimmt auch abstumpfend. (Ist nicht bei jedem so). Ich finds sowieso lächerlich Alben zu indizieren. Egal bei welchen Texten.

Naja und Wundwasser ist nur nicht auf'm Index, weil die Texte nicht im Bootlek und nicht im Internet vorhanden sind.

Ich würd mal gerne drum bitten, dass keine Eisregen Threads mehr gemacht werden. ich mag zwar die Band. Nur sowas kann man auch im Forum (http://52646.rapidforum.com/) der Band klären.

dito (aber ich kanns ja hören, bin ja auch ÖSterreich :D)

Pagan
03.02.2005, 12:53
eisregen hat ein an der birne.... mir ist es daher wurscht ob das auf den index ist oder net. ;)

Krig
03.02.2005, 16:39
Und gerade das macht sie so amüsant, natürlich nur die truen alten Alben! ;)

Na jedenfalls drehte sich die hier genannte Scheibe damals schon einige Tage im Player.... war ne lustige Zeit!

Und zu den Stimmen die es lächerlich finden Alben zu verbieten, irgendwo hier wurde sich über Störkraft und Co. aufgeregt, welche dann gleich neben euren geliebten BM-Platten ihr dasein fristen würden!

Da bin ich mal gespannt.....

master-of-disaster
03.02.2005, 16:52
Find es trotzdem lächerlich nur wegen den Texten Alben zu verbieten!
Nur weil ich Eisregen höre bring ich doch keinen um! Hart sind sie schon aba bei vielen Liedern hört man eh nicht viel vom Text! Z.B. Wundwasser oder so! Das Album ist min. geanu so hart wie Krabbelkollonie oder Farbenfinster! Finds aba auch lächerlich das man die Namen von den Alben nicht schreiben geschweige denn sagen darf! :mauer: :mauer: :mauer:

Mirilja
03.02.2005, 16:57
Eisregen ist auch nicht mein Fall, aber einige Lieder find ich nicht schlecht. Ist ales ein bissel zu bildhaft-pervers.

Deshalb denke ich auch, dass es ein guter Grund ist, solche Texte zu indizieren, genau wie man es mit PC-Spielen oder Filmen macht.

Es gibt einfach Gründe, warum Kinder nicht gerrade mit einer solchen Brutalität und einer solchen Gewaltverherrlichung konfrontiert werden.

Nur weil ich Eisregen höre bring ich doch keinen um!
Das sagst du jetzt.. Und wie siehts aus, wenn du... 14 bist?

Hart sind sie schon aba bei vielen Liedern hört man eh nicht viel vom Text!
Das ist ein verdammt gutes Argument.. Man versteht nicht viel vom Text...

master-of-disaster
03.02.2005, 17:01
Original von Mirilja
Eisregen ist auch nicht mein Fall, aber einige Lieder find ich nicht schlecht. Ist ales ein bissel zu bildhaft-pervers.

Deshalb denke ich auch, dass es ein guter Grund ist, solche Texte zu indizieren, genau wie man es mit PC-Spielen oder Filmen macht.

Es gibt einfach Gründe, warum Kinder nicht gerrade mit einer solchen Brutalität und einer solchen Gewaltverherrlichung konfrontiert werden.

Nur weil ich Eisregen höre bring ich doch keinen um!
Das sagst du jetzt.. Und wie siehts aus, wenn du... 14 bist?

Hart sind sie schon aba bei vielen Liedern hört man eh nicht viel vom Text!
Das ist ein verdammt gutes Argument.. Man versteht nicht viel vom Text...


Okay! Aba viele Freunde hören Eisregen und keiner hat sich verändert! Man kann zwar nicht in sie hinein schauen aba trotzdem würde ich keinen umbringen! :D :D :D

Wolfszorn
03.02.2005, 17:02
Ich war auch mal jung und wurd mit Gewalt konfrontiert -
und hats mir geschadet ? *zuck*

Das mit Detuschland in Flammen find ich übrigens sehr scheiße.

master-of-disaster
03.02.2005, 17:08
Original von Wolfszorn
Ich war auch mal jung und wurd mit Gewalt konfrontiert -
und hats mir geschadet ? *zuck*


*lol*! anscheinend schon!!!! :D :D

Skollvaldr
03.02.2005, 17:14
ich denke schon, dass zensierungen sinn machen. über einzelfälle möchte ich jetzt gar nicht diskutieren, aber kindern sollte man nicht alles zugängig machen. zumal viele eltern es versäumen auf ihre kinder vernünftig zu achten. eisregen für zwölfjährige zählt meiner meinung nach dazu. für 17 jährige schon wieder was anderes.

just my 2 cents

master-of-disaster
03.02.2005, 17:18
Meine Eltern lassen mich aba auch Filme ab achtzehn gucken!
Z.B Blade oda so! Meine Eltern lassen mich alles gucken und hören solange ich nicht komisch werde oda sonst irgendwelche Schlimme Sachen anstelle!

Wolfszorn
03.02.2005, 17:19
Ich kann dafon ahlerdinkß nichts Festellenaögnngjskdl

Ein Hoch auf die Gewalt ! :cool:

Berengar
03.02.2005, 17:20
Original von master-of-disaster
Meine Eltern lassen mich aba auch Filme ab achtzehn gucken!
Z.B Blade oda so! Meine Eltern lassen mich alles gucken und hören solange ich nicht komisch werde oda sonst irgendwelche Schlimme Sachen anstelle!

*lol*

Wolfszorn
03.02.2005, 17:33
Mit GEWALT !!!

Mirilja
03.02.2005, 17:37
Ist irgendwie grotesk oder?

*denk*

Naja, hin oder her, Gesetzte sind sinnvoll und mich jucken sie niht, denn ich hab kein problem damit, Sachen zu kaufen oder auszuleihen, die nicht für unter 18 Jährige zu haben sind, da schließ ich mich Iscariah mal an... :D

master-of-disaster
03.02.2005, 17:39
Original von Mirilja
Ist irgendwie grotesk oder?

*denk*

Naja, hin oder her, Gesetzte sind sinnvoll und mich jucken sie niht, denn ich hab kein problem damit, Sachen zu kaufen oder auszuleihen, die nicht für unter 18 Jährige zu haben sind, da schließ ich mich Iscariah mal an... :D

Ob Gestzte sinnvoll sind???? :verwirrt:

Wolfszorn
03.02.2005, 17:39
Hahaha Grotesk

Ich mag grotesk :cool:

master-of-disaster
03.02.2005, 18:14
Original von Wolfszorn
Ich mag grotesk :cool:

Warum???? Is doch scheiße!
mfg

Wolfszorn
03.02.2005, 18:26
In Bezug darauf was ich gesagt habe:
Das ist etwas völlig anderes.

master-of-disaster
03.02.2005, 18:29
Auf was für Sachen man kommt wenn man über Gesetzte oder Verbote redet!!!
Voll *lol*!!! :D

Fallen Angel
03.02.2005, 18:34
Original von master-of-disaster
Original von Mirilja
...
Nur weil ich Eisregen höre bring ich doch keinen um!
Das sagst du jetzt.. Und wie siehts aus, wenn du... 14 bist?

Hart sind sie schon aba bei vielen Liedern hört man eh nicht viel vom Text!
Das ist ein verdammt gutes Argument.. Man versteht nicht viel vom Text...


Okay! Aba viele Freunde hören Eisregen und keiner hat sich verändert! Man kann zwar nicht in sie hinein schauen aba trotzdem würde ich keinen umbringen! :D :D :D

hm, ich würd mal sagen du filterst jetzt die ironie aus miriljas antworten, und denkst nochmal drüber nach was du da oben gelabert hast (zB an der zweiten stelle die mirilja zitiert hat :wut:...


Original von master-of-disaster
Original von Wolfszorn
Ich war auch mal jung und wurd mit Gewalt konfrontiert -
und hats mir geschadet ? *zuck*


*lol*! anscheinend schon!!!! :D :D

und solch kommentare wollen wir doch lassen, soll ja friedlich bleiben, andere lassen ja auch nicht so unfundierte gehässigkeiten fallen, oder...???...:mauer:

Exordia
03.02.2005, 19:49
Also.. mir hats jetzt persönlich ja noch nicht geschadet, da ich das eher als lustig bezeichne.
Ich finde außerdem, dass der Text oft sehr gut verständlich ist. oO

Und.. ich bin auch erst 16, aber ich finde ned dass ich zu jung bin um Eisregen zu hören. :rolleyes:

RapingChristianity
03.02.2005, 21:13
Original von master-of-disaster
Hi!
Kann mir einer von euch sagen warum das Album Krebskollonie von Eisregen verboten ist und das Album Wundwasser nicht!
Ich find des voll scheiße! Nur weil die Texte hart sind!
Cya


damit genau solche kinder wie DU nicht an so ne musik rankommen können..
:keks:

master-of-disaster
04.02.2005, 12:08
Original von RapingChristianity
Original von master-of-disaster
Hi!
Kann mir einer von euch sagen warum das Album Krebskollonie von Eisregen verboten ist und das Album Wundwasser nicht!
Ich find des voll scheiße! Nur weil die Texte hart sind!
Cya


damit genau solche kinder wie DU nicht an so ne musik rankommen können..
:keks:


Denkst jetzt nur weil du älta bist das du besser bist oda was!!!!??????
Na und! Bestell ich mir die Alben eben im Internet!!! :mauer:

Exordia
04.02.2005, 14:44
ach wie niedlich... NA UND BESTELL ICHS MA HALT IM INTERNET *bäh*...

Ich finde es ehrlich gesagt auch ned in Ordung wenn 12 jährige schon Eisregen hören. Wenn ich mir denke wie ich war mit 12 oO. Da krieg ich schüttelfrost. Stellt euch mal vor alle 12 jährigen hören Eisregen.. was wird das dann für eine Generation :mauer:

RapingChristianity
04.02.2005, 15:01
das alter is mir egal,da ich selber noch SEHR JUNG bin -g-

aber wenigstens weiß ich,wie ich mich zu verhalten habe..und bei dir isses nun mal so dass du dich sehr kindisch verhältst,wie ich das so bemerkt habe seitdem ich in diesem forum bin.

aber im gegensatz zum 666absurd666 typen,der ja eh dein freund is,bist DU eh schon ERWACHSEN :D

Fenrir
04.02.2005, 15:34
Hmm hier wurde irgendwo gesagt, dass die Texte nicht so wichtig sind. und gerade das ist bei Eisregen so. Die Texte sind das interessante. Musikalisch gibt es wesentlich bessere Bands. Ihr hört doch allle Eisregen größtenteils weil die Texte so sind wie sie sind. Ich find se lustig und sehe sie auch nicht als ernst gemeint an.

Es ist zwar schachsinn Alben zu indizeiren, jedoch sollten solche Alben(gerade weil man die Texte versteht) nicht in Linderhände geben.

master-of-disaster
04.02.2005, 16:39
Eigentlich könnte es euch egal sein wie alt ich bin!!!!
Und 2. kann ich hören und tuen was ich will! Nur weil ihr älta seid oda warum ???!! Ihr denkt echt ihr wärt was besseres!

RapingChristianity
04.02.2005, 16:43
Original von master-of-disaster
Eigentlich könnte es euch egal sein wie alt ich bin!!!!
Und 2. kann ich hören und tuen was ich will! Nur weil ihr älta seid oda warum ???!! Ihr denkt echt ihr wärt was besseres!

1.wie schon gesagt,mir isses egal wie alt du bist,mir gehts nur um dein verhalten.
2.ja kannst du,solange du dich normal benimmst -g-
3.ja,wenn du dich so verhältst,dann denk ich natürlich dass ich besser bin :cool:

master-of-disaster
04.02.2005, 16:48
Original von RapingChristianity
Original von master-of-disaster
Eigentlich könnte es euch egal sein wie alt ich bin!!!!
Und 2. kann ich hören und tuen was ich will! Nur weil ihr älta seid oda warum ???!! Ihr denkt echt ihr wärt was besseres!

1.wie schon gesagt,mir isses egal wie alt du bist,mir gehts nur um dein verhalten.
2.ja kannst du,solange du dich normal benimmst -g-
3.ja,wenn du dich so verhältst,dann denk ich natürlich dass ich besser bin :cool:

Dann is ja gut! auf das 3.! Was für ein Verhalten denn? Wie verhalte ich mich??? :verwirrt: :verwirrt:

Kasey
04.02.2005, 17:21
Original von master-of-disaster
Original von RapingChristianity
Original von master-of-disaster
Eigentlich könnte es euch egal sein wie alt ich bin!!!!
Und 2. kann ich hören und tuen was ich will! Nur weil ihr älta seid oda warum ???!! Ihr denkt echt ihr wärt was besseres!

1.wie schon gesagt,mir isses egal wie alt du bist,mir gehts nur um dein verhalten.
2.ja kannst du,solange du dich normal benimmst -g-
3.ja,wenn du dich so verhältst,dann denk ich natürlich dass ich besser bin :cool:

Dann is ja gut! auf das 3.! Was für ein Verhalten denn? Wie verhalte ich mich??? :verwirrt: :verwirrt:

VERDAMMTE AXT! KÖNNT IHR EURE AUSEINANDERSETZUNG NICHT ÜBER PN AUSTRAGEN! DAS HAT HIER NIX MIT DEM THEMA DES THREADS ZU TUN! DIES IST EIN FORUM ,WO DISKUTIERT UND NICHT BELEIDIGT WERDEN SOLL! PUNKT AUS FINITO SCHLUSS! :mauer: :wut:

Bei Wotan , das musste raus, sorry...

master-of-disaster
04.02.2005, 17:23
Ja okay! Ich höre zumindest auf!
Sorry an alle noch ma! Ihr wolltet mir ja nur helfen!

master_of_hell
16.02.2005, 16:11
ich finds schon scheisse genug, dass man übahaupt alben verbiten kann... soweit ich weiss ist dies in österreich jedoch nicht möglich....

Monsieur_Santos
16.02.2005, 18:33
Letztens in Möbelbau hatten wir auch so ne diskussion über gewaltverherrlichende musik.
A poar erstklassler (das sind 9 bis 11 jährige) ham lieda gspielt, keine anhnug von wem, die halt irgendwie mit gewalt zu tun hatten und auf deutsch waren. Unser Leher (er is eigentlich eh ein ur liba kerl) hat gefragt ob er die CD ausborgen darf und als er sie zuhause angehört hat hat er die Texte analysiert und die Band angezeigt, weil gewaltverherlichende texte auf der CD warn, wo aufgeufen wurde zum menschen abschlachten und verbrennen. So hat ers erzählt. Echt witzig. Er is überhaupt für die verbietung von "gewaltverherrlichender" Musik mit solchen texten. Als ich ihm dann gesgat hab was ich für musik hör, hat er sich dann gewundert weil er mich für gescheit hält.
Er sagte es wäre nicht so schlimm das ich das höre weil ich damit umgehen kann. Wie ihr mit sicherheit auch. Aber es gibt genug labile kinder die soetwas ernstnehmen könnten und sich in so etwas hineinsteigern. Die eben nicht damit umgehn können.

Ehrlich gesgat, irgendwie hat er recht.
Aber mir persönlich würde es absolut nicht gefallen wenn man mir meine musik verbietet. labile Kinder hin oder her.
Wie die Sache objektiv zu betrachten ist. Hmmm... schwer zu sagen.
Aber als Kind hab ich mir oft gewaltätige sachen angeschaut und ich denke scon das ich irgendwo nen schaden davongetragen hab, egal wie lächerlich das klingen mag. Es hat einen Grund warum 6jährige sich keine blutrünstigen sachen anschaun sollten, bzw. Kinder keine gewalttätige musik hören sollten.

Ich wäre dafür das auf den CD's einfach so dinga wie auf den videos angebracht werden sollten "Nicht geeignet für jugendliche unter 18 jahren"
Das ham sie bei uns ganz gut durchgebracht. ich durfte mir letztens meinen film nicht kaufen, er wurde mir bei dre kassa weggenommen weil er erst ab 18 war.
Gut ich hab mich sowas von geärgert.
Und eigentlich fällt mir grad ein das ich mir dann meine CDs auch nicht mehr kaufen kann, wenns so altersbeschränkungen geben würd die kontrolliert werden...
Scheiße...

Oke ich weiß auch keine lösung, schaiße.

Evil_Puck
18.02.2005, 14:28
jo verbieten ist echt shceisse aber ab 18 zugänglich machen :) sonst malen sich noch mehr so kinder an und laufen rum wie evil mickeymouse ....

ausserdem bekommt man eh alles noch ohne probleme vorallem über 18 *g*

die krebskolonie ist immer noch erhältlich wenn auch nur die neuauflage ...wenn man sie nicht hat hat man auch nix verpasst :)

Necro
18.02.2005, 14:40
Original von Evil_Puck
jo verbieten ist echt shceisse aber ab 18 zugänglich machen :) sonst malen sich noch mehr so kinder an und laufen rum wie evil mickeymouse ....

ausserdem bekommt man eh alles noch ohne probleme vorallem über 18 *g*

die krebskolonie ist immer noch erhältlich wenn auch nur die neuauflage ...wenn man sie nicht hat hat man auch nix verpasst :)


joa so siehts aus...ich seh das halt eher so nicht die kinder müssen geschützt werden vor Metal sondern wir vor den Kindern :D

Evil_Puck
18.02.2005, 14:41
ja nachher laufen da lauter so angemalte halbstarke rum die denken sie sind metaler und auf wen fällts schlechte licht...genau auf uns :)

und glaubt mir euch mit nivea creme einzuschmiren böse zu gucken nur weil euch keiner mag das ist nicht true *g*

Necro
18.02.2005, 14:48
Original von Evil_Puck


und glaubt mir euch mit nivea creme einzuschmiren böse zu gucken nur weil euch keiner mag das ist nicht true *g*


lol wie geil....da fällt mir nix mehr ein :D

Evil_Puck
18.02.2005, 14:51
:D was ist den isci von mir solltest es doch gewoehnt sein :) frag mich eh wohin das führen soll ... egalllll solang so schöne dinge wie das death fest oder das party san wenigstens annähernd von den csheiss kidis verschont bleibt ist mir bums :) gehst du auf irgend open air dieses jahr grosser?
wir wollen WFF wegen maiden und slayer ...weil für 65 euro sehn wir die beide zusammen net nomal :) party san maybe SUFFOCATION !!! und naja vielleciht up from the grounds oder zappenduster :)

Necro
18.02.2005, 15:04
Original von Evil_Puck
:D was ist den isci von mir solltest es doch gewoehnt sein :) frag mich eh wohin das führen soll ... egalllll solang so schöne dinge wie das death fest oder das party san wenigstens annähernd von den csheiss kidis verschont bleibt ist mir bums :) gehst du auf irgend open air dieses jahr grosser?
wir wollen WFF wegen maiden und slayer ...weil für 65 euro sehn wir die beide zusammen net nomal :) party san maybe SUFFOCATION !!! und naja vielleciht up from the grounds oder zappenduster :)


joa guck mal hier http://www.metalforum.nu/forum/board.php?boardid=10
wollen eigentlich aufs Summer Breeze ^^

Evil_Puck
18.02.2005, 15:08
naja haggard für meine freundin
reiter wegen 2 3 alten lieder die sie spielen

ansonsten kommt ja ma GAR nix dieses jahr was man net schon 1000 ma gesehn hat oder einfach grottig geworden ist :) naja egal


ok macabre kommen noch hehe die sinds normal immer wert angeguckt zu werden *g* egal muss sparen next year ist mal wieder dänemark norwegen oder irland angesagt *g*

hollow
19.02.2005, 11:49
Original von Evil_Puck
ja nachher laufen da lauter so angemalte halbstarke rum die denken sie sind metaler und auf wen fällts schlechte licht...genau auf uns :)

und glaubt mir euch mit nivea creme einzuschmiren böse zu gucken nur weil euch keiner mag das ist nicht true *g*

lieber " angemalte halbstarke" als pseudo true und verblendet unangemalte halbstarke wie du. :rolleyes:

Original von Evil_Puck
und glaubt mir euch mit nivea creme einzuschmiren böse zu gucken nur weil euch keiner mag das ist nicht true *g*

unüberlegte und unobjektive sprüche zu reissen auch nicht :rolleyes:

wie war der spruch mit dem feldweg nochmal?

Evil_Puck
19.02.2005, 12:04
:cool: habs auch net nötig true zu sein :) kann auch so fröhlich und vergnügt leben ... so lass euch klenen auch scho wieder alleine weibchen ruft...

allen blackies gute besserung
und viel spass dem rest :)

Fallen Angel
19.02.2005, 12:11
Original von Evil_Puck
:cool: habs auch net nötig true zu sein :) kann auch so fröhlich und vergnügt leben ...
hö...???...hehehe...echt mal n furchtabr komischer...:D

Original von Evil_Puck
... so lass euch klenen auch scho wieder alleine weibchen ruft...
ich glaub die würd ich gern mal kennenlernen, die is sympathisch...:D

hollow
19.02.2005, 12:16
Original von Fallen Angel
Original von Evil_Puck
... so lass euch klenen auch scho wieder alleine weibchen ruft...
ich glaub die würd ich gern mal kennenlernen, die is sympathisch...:D

wahrscheinlich ist das nur tarnung weil er aus der reserve gelockt wurde und ihm keine anti-trueheits sprüche mehr einfallen...

Evil_Puck
19.02.2005, 12:18
lol :P ich glaub aussehalbder black metal szene gibts das wort trueness eh net *g* von daher ;) ... nunja...

jo die isch sympatisch :) gibt sogar leute die behaupten ich habe sie nicht verdient *hihi*

Fallen Angel
19.02.2005, 12:20
nein nein nein, würdest du je anzweifeln dass ein mensch mit so liebenswürdiger ausstrahlung und herzlichem wesen eine freundin hat...???...schäm dich...:rolleyes:

Evil_Puck
19.02.2005, 12:25
hehe ... ich muss sagen nachdem nun der andere held da ist bist du noch sympatisch :P du hörst wenigstens kein absurd :) ... aber hei ich find lärm auch toll vorallem wenn man damit rechte unterstützt macht nur so weiter :) für ein braunes deutschland ....braunbemalt